Viele Verkehsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal im Rückspiegel nähern und/oder verfallen beim Anblick eines Blaulichts in Panik und reagieren unvorhersehbar.
Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anpruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.
Für den Umgang damit gelten folgende Regelungen:
Der ADAC hat vor einiger Zeit eine nützliche Broschüre erstellt, in den Autofahrern das Verhalten im Straßenverkehr mit BOS-Fahrzeugen erklärt wird (
Link zum Flyer).
Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken. Jede Minute zählt! Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!